Ist das E-Geld auf meinem Konto durch ein Entschädigungssystem gedeckt?

myPOS E-Geld-Konten sind nicht durch Einlagensicherungssysteme geschützt, wie sie üblicherweise für Bankkonten gelten. Das von myPOS ausgegebene E-Geld gilt weder als Einlage noch als Anlageprodukt und fällt daher nicht unter die üblichen EU-Entschädigungssysteme. Als reguliertes E-Geld-Institut erfüllt myPOS jedoch strenge Sicherungsanforderungen. 

Alle Kundengelder werden getrennt vom Unternehmensvermögen auf speziell dafür vorgesehenen, gesicherten Konten verwahrt. Diese Konten werden bei anerkannten Banken geführt, die von den zuständigen Aufsichtsbehörden zugelassen sind. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Ihr Geld geschützt ist und Ihnen jederzeit zur Verfügung steht.

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