E-Geld-Konten von myPOS fallen nicht unter die üblichen Ausgleichssysteme der EU oder des Vereinigten Königreichs (z. B. das Financial Services Compensation Scheme [FSCS] im Vereinigten Königreich), die für Bankkonten gelten und für Bankkunden, jedoch nicht für Kunden von Zahlungsinstituten zugänglich sind. Dies liegt daran, dass das von myPOS ausgegebene E-Geld nicht als Einlage oder Anlagedienstleistung gilt und Sie daher nicht durch ein Ausgleichssystem für Anleger geschützt sind.
Als E-Geld-Institut verwahrt myPOS jedoch alle Kundengelder getrennt auf speziellen, gesicherten Konten, die in Übereinstimmung mit den spezifischen Anforderungen der Aufsichtsbehörden eingerichtet und geführt werden. myPOS führt diese Konten bei anerkannten Banken, die ebenfalls von den Aufsichtsbehörden zugelassen sind. Die Art, Struktur und Funktionsweise dieser Konten bieten einen wichtigen Schutz für Sie und gewährleisten, dass Ihr Geld sicher ist und Ihnen zur Verfügung steht.