Laut dem Geldwäschegesetz sind wir verpflichtet, den ständigen Wohnsitz der folgenden Personen zu überprüfen:
- Einzelunternehmer, Freiberufler – Ihre Adresse
- Unternehmen – die Adresse der zur Kontoeröffnung und zu Transaktionen berechtigten Personen, der Geschäftsführer(innen), des Unternehmens selbst und der wirtschaftlichen Eigentümer(innen), die mehr als 25 % des Unternehmens besitzen oder kontrollieren.
Wir akzeptieren eines der folgenden Dokumente zum Adressnachweis:
- Aktuelle Rechnung eines Versorgungsunternehmens (Gas, Strom, Wasser oder ein anderer öffentlicher Versorgungsdienst)
- Kontoauszug einer Bank
- Rechnung für Festnetztelefon, Internet oder GEZ-Gebühr (Mobilfunkrechnungen werden nicht akzeptiert)
- Kreditkartenabrechnung
- Offizieller Steuerbescheid oder Steuerregistrierungsdokument Ihrer lokalen Steuerbehörde (z. B. Finanzamt)
- Schreiben von kommunalen oder staatlichen Behörden zur Bestätigung Ihrer Adresse
- Gültiger EWR- (oder Schweizer) Führerschein im Scheckkartenformat, ausgestellt innerhalb der letzten 12 Monate
Dies muss das aktuellste Dokument und weniger als 12 Monate alt sein.
Dies muss das aktuellste Dokument und weniger als 3 Monate alt sein (mit Ausnahme von jährlichen Abrechnungen von Versorgungsunternehmen/Kontoauszügen, die weniger als 12 Monate alt sein müssen).