Welche Unterlagen sind als Adressnachweis zulässig?

Laut dem Geldwäschegesetz sind wir verpflichtet, den ständigen Wohnsitz der folgenden Personen zu überprüfen:

  • Einzelunternehmer, Freiberufler – Ihre Adresse
  • Unternehmen – die Adresse der zur Kontoeröffnung und zu Transaktionen berechtigten Personen, der Geschäftsführer(innen), des Unternehmens selbst und der wirtschaftlichen Eigentümer(innen), die mehr als 25 % des Unternehmens besitzen oder kontrollieren.

Wir akzeptieren eines der folgenden Dokumente zum Adressnachweis:

  • Aktuelle Rechnung eines Versorgungsunternehmens (Gas, Strom, Wasser oder ein anderer öffentlicher Versorgungsdienst) 
  • Kontoauszug einer Bank 
  • Rechnung für Festnetztelefon, Internet oder GEZ-Gebühr (Mobilfunkrechnungen werden nicht akzeptiert)
  • Kreditkartenabrechnung 
  • Offizieller Steuerbescheid oder Steuerregistrierungsdokument Ihrer lokalen Steuerbehörde (z. B. Finanzamt) 
  • Schreiben von kommunalen oder staatlichen Behörden zur Bestätigung Ihrer Adresse 
  • Gültiger EWR- (oder Schweizer) Führerschein im Scheckkartenformat, ausgestellt innerhalb der letzten 12 Monate 

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