Laut dem Geldwäschegesetz sind wir verpflichtet, den ständigen Wohnsitz der folgenden Personen zu überprüfen:
- Einzelunternehmer, Freiberufler – Ihre Adresse
- Unternehmen – die Adresse der zur Kontoeröffnung und zu Transaktionen berechtigten Personen, der Geschäftsführer(innen), des Unternehmens selbst und der wirtschaftlichen Eigentümer(innen), die mehr als 25 % des Unternehmens besitzen oder kontrollieren.
Wir akzeptieren eines der folgenden Dokumente zum Adressnachweis:
- Aktuelle Rechnung eines Versorgungsunternehmens (Gas, Strom, Wasser oder ein anderer öffentlicher Versorgungsdienst)
- Kontoauszug einer Bank
- Rechnung für Festnetztelefon, Internet oder GEZ-Gebühr (Mobilfunkrechnungen werden nicht akzeptiert)
- Kreditkartenabrechnung
- Offizieller Steuerbescheid oder Steuerregistrierungsdokument Ihrer lokalen Steuerbehörde (z. B. Finanzamt)
- Schreiben von kommunalen oder staatlichen Behörden zur Bestätigung Ihrer Adresse
- Gültiger EWR- (oder Schweizer) Führerschein im Scheckkartenformat, ausgestellt innerhalb der letzten 12 Monate