Welche Unterlagen sind als Adressnachweis zulässig?

Laut dem Geldwäschegesetz sind wir verpflichtet, den ständigen Wohnsitz der folgenden Personen zu überprüfen:

  • Einzelunternehmer, Freiberufler - Ihre Adresse
  • Unternehmen: die Adresse der zur Kontoeröffnung und zu Transaktionen berechtigten Personen, der Geschäftsführer/innen, des Unternehmens selbst und der wirtschaftlichen Eigentümer/innen, die mehr als 25 % des Unternehmens besitzen oder kontrollieren

Wir akzeptieren eines der folgenden Dokumente zum Adressnachweis:

  • Kopie des Führerscheins, falls darauf die vollständige Adresse angegeben ist
  • Aktuelle Versorgungsrechnung (Rechnung für Gas/Strom/Wasser oder eine öffentliche Versorgungsleistung. Diese sollte nicht älter als 3 Monate sein)
  • Festnetztelefon-, Internet- oder TV-Rechnung (Mobilfunkrechnungen sind nicht zulässig)
  • Von den Steuerbehörden ausgestellte Unterlagen, wie z. B. Antrag auf Steueranmeldung, Steueranmeldung, Steuerbescheid oder ähnliches
  • Unterlagen von Versicherungsgesellschaften (Versichertenkarte, Police oder ähnliches)
  • Kontoauszug
  • Kreditkartenabrechnung
  • Medizinische Rechnungen (für einen Krankenhausaufenthalt)
  • Mietvertrag
  • Leasing-Vertrag für ein Auto
  • Fahrzeugbrief
  • Briefe der Gemeinde oder einer anderen Behörde
  • Jegliche anderen Unterlagen, die von einer unabhängigen und zuverlässigen Stelle ausgestellt wurden und Ihre vollständige Adresse enthalten

 

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