Laut dem Geldwäschegesetz sind wir verpflichtet, den ständigen Wohnsitz der folgenden Personen zu überprüfen:
- Einzelunternehmer, Freiberufler - Ihre Adresse
- Unternehmen: die Adresse der zur Kontoeröffnung und zu Transaktionen berechtigten Personen, der Geschäftsführer/innen, des Unternehmens selbst und der wirtschaftlichen Eigentümer/innen, die mehr als 25 % des Unternehmens besitzen oder kontrollieren
Wir akzeptieren eines der folgenden Dokumente zum Adressnachweis:
- Kopie des Führerscheins, falls darauf die vollständige Adresse angegeben ist
- Aktuelle Versorgungsrechnung (Rechnung für Gas/Strom/Wasser oder eine öffentliche Versorgungsleistung. Diese sollte nicht älter als 3 Monate sein)
- Festnetztelefon-, Internet- oder TV-Rechnung (Mobilfunkrechnungen sind nicht zulässig)
- Von den Steuerbehörden ausgestellte Unterlagen, wie z. B. Antrag auf Steueranmeldung, Steueranmeldung, Steuerbescheid oder ähnliches
- Unterlagen von Versicherungsgesellschaften (Versichertenkarte, Police oder ähnliches)
- Kontoauszug
- Kreditkartenabrechnung
- Medizinische Rechnungen (für einen Krankenhausaufenthalt)
- Mietvertrag
- Leasing-Vertrag für ein Auto
- Fahrzeugbrief
- Briefe der Gemeinde oder einer anderen Behörde
- Jegliche anderen Unterlagen, die von einer unabhängigen und zuverlässigen Stelle ausgestellt wurden und Ihre vollständige Adresse enthalten