Zum Abschluss des Händlerverifizierungsverfahrens und um alle Funktionen des myPOS-Kontos zu aktivieren, erhalten Sie eine E-Mail mit allgemeinen Angaben zum Verfahren sowie einer Liste aller erforderlichen Unterlagen.
Diese Unterlagen können je nach örtlicher Gesetzgebung, der Rechtsform Ihres Unternehmens und Ihrer Geschäftstätigkeit variieren. Hier einige Beispiele von Unterlagen, die wir möglicherweise benötigen:
- Nachweis der eingetragenen Adresse Ihres Unternehmens (z. B. Kontoauszug, Gründungsurkunde, Jahreserklärung/-abschluss, behördliche Korrespondenz oder ähnliches)
- Betriebsadressnachweis (z. B. Kontoauszug, Rechnung, Steuererklärung, behördliche Korrespondenz oder ähnliches)
- Nachweis über die Art Ihres Unternehmens (z. B. Rechnungen und eine klare und detaillierte Beschreibung dessen, was Ihr Unternehmen macht, mit relevanten Weblinks oder ähnlichem)
- Nachweis über die Geschäftsleitungsstruktur (z. B. Kopien der Personalausweise oder Reisepässe des Vorstands, Gründungsurkunde, Jahresbericht/-abschluss, Satzung oder ähnliches)
- Nachweis über Anteilseigner - Dokumente über die Eigentümer des Unternehmens, Personen, die mehr als 25 % des Unternehmens besitzen oder kontrollieren (UBOs, Kopien des amtlichen Personalausweises oder Reisepasses sowie Adressnachweis, wenn die Adresse nicht auf dem Personalausweis oder Reisepass angegeben ist)
Sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammengestellt haben, müssen Sie diese zur Überprüfung in Ihrem myPOS-Händlerkonto hochladen. Das Händlerverifizierungsverfahren kann in der Regel innerhalb von 72 Stunden an Werktagen abgeschlossen werden. In bestimmten Fällen kann es jedoch länger dauern, wenn zusätzliche Unterlagen eingereicht oder bereits eingereichte Unterlagen gründlicher geprüft werden müssen.
In vielen europäischen Ländern werden Unternehmen vor einem Notar gegründet. Sollte dies bei Ihrem Unternehmen der Fall sein, schicken Sie uns bitte eine Kopie der vom Notar abgestempelten Gründungsunterlagen, um die Genehmigung Ihres Antrags zu beschleunigen.
In manchen Ländern können wir die Angaben über das Unternehmen, die Geschäftsführer/innen und die Unternehmenseigentümer/innen aus dem amtlichen Handelsregister abrufen. Jedoch gibt es immer noch Länder in Europa, in denen die Handelsregister die erforderlichen Auskünfte nicht erteilen. Für diese Länder benötigen wir Unterlagen über das Unternehmen, die Geschäftsführer/innen und die Unternehmenseigentümer/innen, die uns vor Eröffnung des Kontos zur Verfügung gestellt werden müssen.