Ja, alle zusätzlichen Kontobenutzer, die Zugriff auf Zahlungsvorgänge haben, müssen das Identifizierungsverfahren abschließen. Dies geschieht im Einklang mit der vierten EU-Geldwäscherichtlinie, die vorschreibt, dass Finanzinstitute die Identität aller Benutzer ihrer Plattformen überprüfen müssen.
Müssen zusätzliche Kontobenutzer das Identifizierungsverfahren durchlaufen?
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