Ja, alle zusätzlichen Kontobenutzer, die Zugriff auf Zahlungsvorgänge haben, müssen das Identifizierungsverfahren abschließen. Dies geschieht im Einklang mit der vierten EU-Geldwäscherichtlinie, die vorschreibt, dass Finanzinstitute die Identität aller Benutzer ihrer Plattformen überprüfen müssen.