Wenn ein Benutzer das Identifizierungsverfahren nicht abschließt, kann er sich trotzdem anmelden und in seinem myPOS-Konto navigieren. Allerdings unterliegt der Benutzer gewissen Einschränkungen:
Ausschließliches Browsing: Der Benutzer kann sich anmelden und durch sein Konto navigieren.
Eingeschränkte Vorgänge: Der Benutzer kann erst dann Zahlungsvorgänge durchführen, wenn das Identifizierungsverfahren vollständig abgeschlossen wurde.
Diese Regelung gewährleistet die Einhaltung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie, die eine Verifizierung aller Benutzer von Finanzplattformen vorschreibt, um Betrug zu verhindern und Sicherheit zu gewährleisten.