Im Sinne der Verordnung über Interbankenentgelte (IFR) ist ein ungebündelter Tarif ein Tarif, bei dem die Transaktionspreise zumindest für jedes Kartensystem (Visa, Mastercard usw.) und jede der drei Kartenkategorien (Prepaid- und Debitkarten für Verbraucher, Kreditkarten für Verbraucher, kommerzielle Karten) separat angegeben werden. Wenn die Preise nicht separat angegeben sind, handelt es sich um einen gebündelten Tarif.
Was ist ein ungebündelter Tarif?
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