Im Sinne der Verordnung über Interbankenentgelte (IFR) ist ein ungebündelter Tarif eine Preisstruktur, bei der die Transaktionspreise für jedes Kartensystem (z. B. Visa, Mastercard usw.) und jede der drei Kartenkategorien (Prepaid- und Debitkarten für Verbraucher, Kreditkarten für Verbraucher, kommerzielle Karten) separat angegeben werden. Das bedeutet, dass die mit jeder spezifischen Art von Kartentransaktion verbundenen Kosten aufgeschlüsselt werden. Werden die Preise nicht separat angegeben, sondern kombiniert, spricht man von einem gebündelten Tarif.
Was ist ein ungebündelter Tarif?
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