Gebühr für mangelnde Mithilfe, Inaktivitätsgebühr und Gebühr für mangelndes Acquiring - Wofür werden diese Gebühren berechnet?

Diese Gebühren werden nur in bestimmten Fällen von Inaktivität seitens des Kunden erhoben. Es handelt sich nicht um Standardgebühren, sondern sie werden monatlich nur in Ausnahmefällen berechnet.

Die Gebühr für mangelnde Zusammenarbeit, Inaktivitätsgebühr und Gebühr für mangelndes Acquiring können von myPOS-Händlern eingezogen werden, die die Leistungen von myPOS nicht gemäß den dafür geltenden Vorschriften und Verwendungszwecken nutzen und unter eine der folgenden Situationen fallen:

  • Gebühr für mangelnde Zusammenarbeit: Das Konto des Händlers wird gesperrt, weil die Handlungen des Händlers nach unserem Erachten gegen unsere Annahmepolitik, unsere rechtlichen Vereinbarungen oder andere geltende Vorschriften verstoßen, oder weil der Händler die von uns angeforderten Informationen oder Unterlagen nicht vorgelegt hat.
  • Inaktivitätsgebühr: Der Händler hat über einen Zeitraum von 10 aufeinanderfolgenden Monaten keine Zahlungsfunktionen des myPOS-Services genutzt, sodass das Konto inaktiv ist und keine einzige gültige Transaktion über das Konto verarbeitet wurde, z. B. keine Zahlung mit der myPOS-Karte durchgeführt, keine Überweisung ausgeführt oder keine eingehende Überweisung erhalten.
  • Gebühr für mangelndes Acquiring: Der Händler hat über einen Zeitraum von 10 aufeinanderfolgenden Monaten keine gültigen Kartenzahlungen in Höhe von mindestens 50,00 EUR akzeptiert.

Wenn Sie in keine der oben genannten Kategorien fallen, werden diese Gebühren nicht von Ihnen erhoben.

Was passiert, wenn ich in mehr als eine der oben beschriebenen Kategorien falle? Werden mir dann mehrere verschiedene Gebühren in Rechnung gestellt?

Nein. Es wird nur eine dieser Gebühren angewendet, auch wenn Sie in mehrere der genannten Situationen fallen. Für die Gebühren gilt folgende Prioritätsfolge:

  1. Gebühr für mangelnde Zusammenarbeit
  2. Inaktivitätsgebühr
  3. Gebühr für mangelndes Acquiring

Kann mein Konto durch solche Gebühren ins Minus gehen oder überzogen werden?

Nein, diese Gebühren werden nur dann und nur so lange erhoben, wie auf einem Ihrer myPOS-Konten ein Guthaben vorhanden ist.

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