Im Sinne der Verordnung über Interbankenentgelte (IFR) ist ein ungebündelter Tarif ein Tarif, bei dem die Transaktionspreise zumindest für jedes Kartensystem (Visa, Mastercard usw.) und jede der drei Kartenkategorien (Prepaid- und Debitkarten für Verbraucher, Kreditkarten für Verbraucher, kommerzielle Karten) separat angegeben werden. Wenn die Preise nicht separat angegeben sind, handelt es sich um einen gebündelten Tarif. |
Was ist ein ungebündelter Tarif?
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