Welche Unterlagen sind als Adressnachweis zulässig?

Laut dem Geldwäschegesetz sind wir verpflichtet, den ständigen Wohnsitz der folgenden Personen zu überprüfen:

  • Einzelunternehmer, Freiberufler - Ihre Adresse
  • Unternehmen - die Adresse der zur Kontoeröffnung und zu Transaktionen berechtigten Personen, der Geschäftsführer(innen), des Unternehmens selbst und der wirtschaftlichen Eigentümer(innen), die mehr als 25 % des Unternehmens besitzen oder kontrollieren.

Wir akzeptieren eines der folgenden Dokumente zum Adressnachweis:

  • Aktuelle Rechnung eines Versorgungsunternehmens (Rechnung für Gas/Wasser/Strom oder andere öffentliche Versorgungsleistungen)**
  • Persönlicher Kontoauszug**
  • Festnetztelefon-, Internet- oder Fernsehrechnung (Rechnungen für Mobiltelefone werden nicht akzeptiert)**
  • Kreditkartenabrechnung**
  • Aktuelles von den Steuerbehörden ausgestelltes Dokument, wie z. B. ein Antrag auf Steuerregistrierung, Steuerregistrierung, Steuerbescheinigungen oder ähnliches*
  • Briefe der Gemeinde oder einer anderen Behörde*
  • Unterlagen von Versicherungsgesellschaften (Versichertenkarte, Police oder ähnliches)*
  • Leasing-Vertrag für ein Auto*

*Dies muss das aktuellste Dokument und weniger als 12 Monate alt sein.

**Dies muss das aktuellste Dokument und weniger als 3 Monate alt sein (mit Ausnahme von jährlichen Abrechnungen von Versorgungsunternehmen/Kontoauszügen, die weniger als 12 Monate alt sein müssen).

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