Laut dem Geldwäschegesetz sind wir verpflichtet, den ständigen Wohnsitz der folgenden Personen zu überprüfen:
- Einzelunternehmer, Freiberufler - Ihre Adresse
- Unternehmen - die Adresse der zur Kontoeröffnung und zu Transaktionen berechtigten Personen, der Geschäftsführer(innen), des Unternehmens selbst und der wirtschaftlichen Eigentümer(innen), die mehr als 25 % des Unternehmens besitzen oder kontrollieren.
Wir akzeptieren eines der folgenden Dokumente zum Adressnachweis:
- Aktuelle Rechnung eines Versorgungsunternehmens (Rechnung für Gas/Wasser/Strom oder andere öffentliche Versorgungsleistungen)**
- Persönlicher Kontoauszug**
- Festnetztelefon-, Internet- oder Fernsehrechnung (Rechnungen für Mobiltelefone werden nicht akzeptiert)**
- Kreditkartenabrechnung**
- Aktuelles von den Steuerbehörden ausgestelltes Dokument, wie z. B. ein Antrag auf Steuerregistrierung, Steuerregistrierung, Steuerbescheinigungen oder ähnliches*
- Briefe der Gemeinde oder einer anderen Behörde*
- Unterlagen von Versicherungsgesellschaften (Versichertenkarte, Police oder ähnliches)*
- Leasing-Vertrag für ein Auto*
*Dies muss das aktuellste Dokument und weniger als 12 Monate alt sein.
**Dies muss das aktuellste Dokument und weniger als 3 Monate alt sein (mit Ausnahme von jährlichen Abrechnungen von Versorgungsunternehmen/Kontoauszügen, die weniger als 12 Monate alt sein müssen).