IBAN-Diskriminierung

Was ist IBAN-Diskriminierung?

Kurz gesagt liegt eine IBAN-Diskriminierung vor, wenn ein Unternehmen/Institut innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) eine IBAN, die von einem Zahlungsdienstleister mit Sitz in einem anderen SEPA-Mitgliedsland ausgegeben wurde, nicht annimmt. Das betreffende Unternehmen bzw. Institut verlangt in der Regel von Ihnen, dass Sie ausschließlich eine IBAN mit dem Ländercode eines bestimmten Landes oder eine IBAN in einem inländischen Format angeben. Dies verstößt gegen Artikel 9 der SEPA-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 260/2012), welche eine unterschiedliche Behandlung verschiedener IBANs verbietet, sofern die IBANs über das SEPA-System erreichbar sind.

Was lässt sich gegen IBAN-Diskriminierung tun?

Sie können verschiedene Schritte unternehmen, wenn Sie Opfer von IBAN-Diskriminierung werden. Zu diesen Schritten gehören:

  • Informieren Sie das Unternehmen oder das Institut, das sich geweigert hat, Ihre Überweisung durchzuführen, darüber informieren, dass es gegen Artikel 9 der SEPA-Verordnung verstößt.
  • Falls das Unternehmen/Institut nicht auf Ihre ursprüngliche Beschwerde reagiert, reichen Sie eine formelle, schriftliche Beschwerde ein.
  • Falls Ihrer formellen, schriftlichen Beschwerde nicht stattgegeben wird, wenden Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde oder die zuständige Behörde in Ihrem Land.
  • Melden Sie die Angelegenheit an myPOS, in dem Sie uns eine E-Mail an help@mypos.com schicken.

Vorlagen für formelle Beschwerden in Bezug auf IBAN-Diskriminierung finden Sie hier.

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